Gefahrgut
Dies ist zwar notwendig, macht die Vorschriften aber nicht einfacher. Zudem sind sie oft für die Praxis nicht immer verständlich und wenig anwendungsfreundlich gestaltet. Hinzu kommt, dass für die Behandlung und den Transport von Gefahrgütern eine Vielzahl von Behörden in den Bundesländern zuständig sind.
Da sich die Behörden nicht nur als reine Überwachungsorgane sehen, sondern auch den Firmen bei der richtigen Anwendung der Gefahrgutrechtsvorschriften beratend zur Seite stehen wollen, hat das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau die nachfolgenden Seiten im Internet eingerichtet. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, um die Gefahrgutrechtsvorschriften für den Anwender transparent darzustellen und damit die Beförderung gefährlicher Güter sicherer zu machen.
Es werden auf den nachfolgenden Seiten aktuelle Informationen und Erläuterungen zu den sich ändernden Gefahrgutrechtsvorschriften bekannt gegeben. Damit sollen die am Gefahrguttransport Beteiligten besser informiert werden. Durch geeignete Maßnahmen und zielgerichtetes Handeln kann das Risiko, dass bei einem Transport etwas passiert, weiter gesenkt werden.
Die Informationen zu ADR 2009 und RSEB 2009 werden Ihnen in der nebenstehenden Gefahrgutdokumentsammlung, zum herunterladen, zur Verfügung gestellt.

