| Vergaberecht

Neue EU-Schwellenwerte für die Jahre 2024-2025

Die Vorordnung zur Festsetzung der Schwellenwerte für die öffentliche Auftragsvergabe für die Jahre 2024-2025 wurde für die klassische Vergaberichtlinie, die Sektorenrichtlinie, die Konzessionsrichtlinie und die Verteidigungs- und Sicherheitsrichtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Folgende Änderungen der Schwellenwerte ergeben sich: 

Auftrags- bzw. Vertragsart

EU-Schwellenwert 2022/2023

EU-Schwellenwert 2024/2025

Bauleistungen

5.382.000 Euro

5.538.000 Euro

Bau- und Dienstleistungskonzessionen

5.382.000 Euro

5.538.000 Euro

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

215.000 Euro

221.000 Euro

Liefer- und Dienstleistungsaufträge bei obersten und oberen Bundesbehörden

140.000 Euro

143.000 Euro

Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich / Bereich Verteidigung und Sicherheit

431.000 Euro

443.000 Euro

Die jeweiligen Verordnungen treten am 6. Dezember 2023 in Kraft und gelten jeweils ab dem 1. Januar 2024. 

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