Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsbildungsabschlüssen und Qualifikationen

Für Menschen mit einem ausländischen Berufs- oder Hochschulabschluss, die in Ihrem erlernten Beruf in Rheinland-Pfalz arbeiten möchten, kann es notwendig sein, dass sie Ihren Abschluss anerkennen lassen müssen. Auch wenn rein formal keine Anerkennung des Berufsabschlusses notwendig ist, kann es vorteilhaft sein, die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit einem deutschen Abschluss überprüfen zu lassen. 

Eine Anerkennung bedeutet, dass der ausländische Abschluss von einer zuständigen Stelle bewertet wird. Bei positiver Entscheidung wird im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens bestätigt, dass dieser Abschluss mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. In einigen Berufen ist diese Anerkennung zwingende Voraussetzung für das Arbeiten. Daneben entscheidet auch die Staatsangehörigkeit, ob eine offizielle Anerkennung benötigt wird oder nicht.


Weiterführende Links mit Informationen für interessierte Fachkräfte, Unternehmen sowie Beratungs- und Anerkennungsstellen: 

Make it in Rheinland-Pfalz
Anerkennung in Deutschland
BQ-Portal
Welcome Center Rheinland-Pfalz      
Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz 
Einheitlicher Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz 
anabin - Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Rheinland-Pfalz – BQFGRP